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Aktuelle Neuigkeiten bei WSM

Fahrerschulung für digitale Kontrollgeräte bei WSM / Unterweisungspflicht durch den Unternehmer

28. Juni 2018


Am 02. März 2016 trat die überarbeitete Fahrtschreiberverordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft.

Diese beinhaltet auch eine erweiterte Schulungsverpflichtung für Unternehmer.
Somit reicht es in Sachen Kontrollgeräte ab März nicht mehr aus, wenn Fahrer sich im Rahmen ihrer Weiterbildung nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mit dem Thema Lenk- und Ruhezeiten vertraut machen.

Vielmehr müssen Arbeitgeber ihr Fahrpersonal dann gesondert im Umgang mit den inzwischen vorwiegend digitalen Fahrtschreibern schulen lassen. Im Mittelpunkt sollen dabei die Bedienung des Gerätes sowie die Handhabung der Fahrerkarte stehen.
Fehlt der Nachweis über die durchgeführte Unterweisung, hat das zur Folge, dass das Unternehmen
nach Artikel 33 Absatz 3 VO165/2014 uneingeschränkt für die Verstöße der für sie tätigen Berufskraftfahrer haftet.

Aus: Rundschreiben des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung
Die komplette Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates finden Sie im folgenden Link: EU Verordnung 165/2014

Gemäß der geänderten Verordnung 165/2014 bieten wir Schulungen für digitale Kontrollgeräte an.

Wir unterweisen Ihre Fahrer in der Bedienung des digitalen Kontrollgerätes inclusive Menüführung, manueller Nachträge, Lenk- und Ruhezeiten, Ausdrucke und der Minutenregelung.
Selbsverständlich erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat für jeden Fahrer, der an einer Schulung durch uns teilgenommen hat.
Hierdurch haben Sie einen Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir bieten die Schulung wahlweise bei uns oder in Ihrem Haus an.
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Schulungsinhalte:

– Gesetzliche Grundlagen
– Benutzung der Fahrerkarte
– Pflichten der Fahrer
– Manueller Nachtrag von Zeiten
– UTC-Zeit
– Anzeigen am Kontrollgerät
– Piktogramme
– Kontrollausdrucke
– Mitzuführende Arbeitszeitnachweise
– Out of Scope
– Ausnahmen von der Fahrpersonalverordnung
– Praktische Schulung an Schulungsgeräten

Schulungstermine bieten wir Vormittags, Nachmittags, sowie Abends an.
Die Schulungsdauer beträgt ca. 5 Stunden.

Setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit uns telefonisch oder per eMail in Verbindung.