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Um Ihre Entscheidung zu erleichtern, sehen Sie hier einige Beispiele für Farbkombinationen, wobei dies nur ein kleiner Auszug der Möglichkeiten ist.
Um den aktuellen Preis und die Ihren Vorstellungen entsprechende Machbarkeit zu erfragen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf und geben Sie Modell, Baujahr, Skalenerweiterung und Farbkombination an.
Durch die Komplexität und Variantenvielfalt ist die telefonische Absprache die einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit des Informationsaustauschs.
Gerne können Sie aber auch per eMail Kontakt zu uns aufnehmen.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich ein verbindliches Angebot vorlegen.

Information zur Gestaltung von Fahrzeuginstrumenten

Um Ihnen die Farbauswahl zu erleichtern und Mißverständnissen vorzubeugen, sowie Fehler bei der Abwicklung und Bestellung zu vermeiden, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die bei der Fahrzeuginstrumentengestaltung zu beachten sind.

1. Problematik bei Durchlichtinstrumenten mit hellem Hintergrund und dunkler Beschriftung.

Wenn bei der Umgestaltung ein heller Hintergrund mit dunkler Beschriftung gewählt wird ( z.B. weiß/schwarz, beige/braun (MB SLK), grau/braun (Audi)) kommt es in der Dämmerung zu einem Effekt, der je nach Augenzustand des Fahrers dazu führen kann, dass die Instrumente für einige Minuten sehr schlecht abzulesen sind. Dies ist kein Reklamationsgrund wegen schlechter Qualität, sondern liegt daran, dass der Hintergrund bei zunehmender Dämmerung immer dunkler wird, und die Beschriftung, welche von hinten durchleuchtet wird, immer heller erscheint. Man kann dies etwas beeinflussen, indem man für die Beleuchtung eine entsprechende Kontrastfarbe (z.B. rot) wählt.

2. Veränderung von Messbereichen (z.B. Tachometer- oder Drehzahlmesser-Erweiterung):

Sollte bei der Umgestaltung ein oder mehrere Messbereiche verändert werden, ist es unbedingt notwendig, dass zum Fahrzeug programmierte Instrument bei uns anzuliefern, da nach dem Umbau von unprogrammierten Neugeräten in den Werkstätten die Messbereiche automatisch auf die Original-Werte gesetzt werden.

3. Folgeprogrammierung in autorisierten Fachwerkstätten bzw. bei Vertragshändlern:

Viele Fahrzeugsteuergeräte und Kombiinstrumente werden heute über Diagnosesysteme programmiert (z.B. bei BMW E38 / E39 das Lampensteuergrät). Dies hat zur Folge, dass z.B. bei einer Nachrüstung von Xenonlampen bei BMW-Fahrzeugen, der modifizierte Datensatz durch den Originalen ersetzt wird und nach einer solchen Umprogrammierung, eines mit erweiterten Messbereichen versehenen Instrumentes, eine falsche Anzeige vorhanden ist. Die Fachwerkstatt hat keinen Einfluss auf diese Programmierung und eine Neuprogrammierung des Instrumentes kann nur in unserem Haus erfolgen. Dies ist keine Garantieleistung und die Kosten sind vom Fahrzeughalter zu tragen.

4.Justierung von Anzeigebereichen (z.B. Geschwindigkeit)

Die Voreilung des Geschwindigkeitsanzeigers führen wir nach Kundenwunsch durch, allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Toleranzen, die bei 10% des tatsächlichen Wertes + 4 km/h liegen. Es ist unbedingt erforderlich, dass uns Änderungen von Reifengrössen (Radumfängen), geänderte Achsübersetzungen oder sonstige Veränderungen, welche Einfluss auf die Geschwindigkeitsanzeige nehmen, mitgeteilt werden, da wir sonst von den Originalwerten ausgehen und eine spätere Reklamation keinen Garantiefall darstellt. Ein Prüfnachweis (z.B. zur Vorlage beim Tüv) kann nur dann erstellt werden, wenn nicht nur das Instrument , sondern auch das Fahrzeug zur Prüfung bei uns zur Verfügung steht.

Für weitere Anregungen sind wir jederzeit ansprechbar und wir hoffen, dass diese Information zur Klärung der meisten Fragen beiträgt.

Ihr WSM Team